zuständige Kindergeldkasse Bad Kreuznach - Kindergeld

Kindergeld Beantragen in Bingen am Rhein

Bingen am Rhein

Sie möchten Kindergeld/Kinderzuschlag in Bingen am Rhein beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit, die in Bingen am Rhein ihren Hauptwohnsitz haben, können bei der zuständigen Kindergeldkasse Kindergeld beantragen. Mit dem Kindergeld unterstützt die Bundesregierung Familien mit Kindern und trägt damit zu ihrer finanziellen Entlastung bei.

Kindergeld / Kinderzuschlag:

Bingen am Rhein

Anschrift:

zuständige Kindergeldkasse Bad Kreuznach
Bosenheimer Str. 16/26
55543 Bad Kreuznach
Deutschland

Telefon:

0800 45555 30

Fax:

0671 850 404

Email:

familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de

Webseite:

www.arbeitsagentur.de

Kindergeld in Bingen am Rhein

Das Kindergeld bzw. der Kinderzuschlag wird in Bingen am Rhein einkommensunabhängig gezahlt.

Kinder bis 18 Jahre

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres wird Kindergeld immer gezahlt.

Nach dem 18. Lebensjahr bis zur Vollendung des 25. wird Kindergeld gezahlt, wenn:

- das Kind in einer Schul- oder Berufsausbildung ist
- das Kind auf Ausbildungsplatzsuche ist
- eine Erwerbstätigkeit (auch eine Zweitausbildung) vorliegt mit unter 20 Wochenstunden

Kinder über 18 Jahre

Für ein behindertes Kind oder Kinder, die über 18 Jahre alt sind, finden Sie weitere Informationen auf der offiziellen Webseite: www.familien-wegweiser.de

Öffnungszeiten

Besuchen Sie die offizielle Webseite der Familienkasse

Weitere Informationen zur Antragstellung von Kindergeld/Kinderzuschlag in Bingen am Rhein

Die Kindergeldkasse in Bingen am Rhein kann entweder per Telefon 0800 45555 30 oder per E-Mail familienkasse-rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de kontaktiert werden. Webseite: www.arbeitsagentur.de



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