Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Bergkirchen

Personalausweis Beantragen in Bergkirchen

Personalausweis beantragen oder erneuern in Bergkirchen - Bayern. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bergkirchen haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgerbüro in Bergkirchen beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Bergkirchen
Johann-Michael-Fischer-Str.1
85232 Bergkirchen
Deutschland

Telefon:

08131/5697-42

Fax:

08131/5697-19

Email:

gemeinde@bergkirchen.de

Webseite:

bergkirchen.de

Bergkirchen - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Bergkirchen muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.bergkirchen.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Bergkirchen

Personalausweis abholen in Bergkirchen

Nach Antragstellung im Bürgerbüro in Bergkirchen ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Bergkirchen

Das Bürgerbüro in Bergkirchen kann entweder per Telefon (08131/5697-42) oder per E-Mail (gemeinde@bergkirchen.de) kontaktiert werden. Webseite: bergkirchen.de


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