Personalausweis Beantragen in Sachsen b.Ansbach |
Personalausweis beantragen oder erneuern in Sachsen b.Ansbach - Bayern. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Sachsen b.Ansbach haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgeramt in Sachsen b.Ansbach beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.
Bundesland Bayern Anschrift: Bürgeramt in Sachsen b.Ansbach Telefon: 0 98 27 / 92 20 - 0 Fax: 0 98 27 / 92 20 - 20 Email: gemeinde@sachsen-b-ansbach.de Webseite: sachsen-b-ansbach.de Sachsen b.Ansbach - Personalausweis Ausweispflicht Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden. Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Sachsen b.Ansbach muss persönlich gestellt werden. Gültigkeit des Personalausweises - bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs
Jahre Antragsberechtigte bei Minderjährigen Offizielle Webseite: www.sachsen-b-ansbach.de
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