Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Schillingsfürst

Personalausweis Beantragen in Schillingsfürst

Personalausweis beantragen oder erneuern in Schillingsfürst - Bayern. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schillingsfürst haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgeramt in Schillingsfürst beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgeramt in Schillingsfürst
Anton-Roth-Weg 9
91583 Schillingsfürst
Deutschland

Telefon:

0 98 68 / 98 62 - 12

Fax:

0 98 68 / 98 62 -33

Email:

poststelle@vgsch.de

Webseite:

vgsch.de

Schillingsfürst - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Schillingsfürst muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.vgsch.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Schillingsfürst

Personalausweis abholen in Schillingsfürst

Nach Antragstellung im Bürgeramt in Schillingsfürst ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Schillingsfürst

Das Bürgeramt in Schillingsfürst kann entweder per Telefon (0 98 68 / 98 62 - 12) oder per E-Mail (poststelle@vgsch.de) kontaktiert werden. Webseite: vgsch.de


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