Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Schirnding

Personalausweis Beantragen in Schirnding

Personalausweis beantragen oder erneuern in Schirnding - Bayern. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schirnding haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgerbüro in Schirnding beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Schirnding
Hauptstr. 5
95706 Schirnding
Deutschland

Telefon:

09233/7711-24

Fax:

09233/7711-38

Email:

info@markt-schirnding.de

Webseite:

markt-schirnding.de

Schirnding - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Schirnding muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.markt-schirnding.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Schirnding

Personalausweis abholen in Schirnding

Nach Antragstellung im Bürgerbüro in Schirnding ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Schirnding

Das Bürgerbüro in Schirnding kann entweder per Telefon (09233/7711-24) oder per E-Mail (info@markt-schirnding.de) kontaktiert werden. Webseite: markt-schirnding.de


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