Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Schönwalde-Glien

Personalausweis Beantragen in Schönwalde-Glien

Personalausweis beantragen oder erneuern in Schönwalde-Glien - Brandenburg. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schönwalde-Glien haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgeramt in Schönwalde-Glien beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Bürgeramt in Schönwalde-Glien
Berliner Allee 7
14621 Schönwalde-Glien
Deutschland

Telefon:

03322-248410

Fax:

03322-248440

Email:

hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de

Webseite:

gemeinde-schoenwalde-glien.de

Schönwalde-Glien - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Schönwalde-Glien muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.gemeinde-schoenwalde-glien.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Schönwalde-Glien

Personalausweis abholen in Schönwalde-Glien

Nach Antragstellung im Bürgeramt in Schönwalde-Glien ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Schönwalde-Glien

Das Bürgeramt in Schönwalde-Glien kann entweder per Telefon (03322-248410) oder per E-Mail (hauptamt@gemeinde-schoenwalde-glien.de) kontaktiert werden. Webseite: gemeinde-schoenwalde-glien.de


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