Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Neuenkirchen

Personalausweis Beantragen in Neuenkirchen

Personalausweis beantragen oder erneuern in Neuenkirchen - Nordrhein-Westfalen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neuenkirchen haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgerbüro Neuenkirchen beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Nordrhein-Westfalen

Anschrift:

Bürgerbüro Neuenkirchen
Hauptstraße 16
48485 Neuenkirchen
Deutschland

Telefon:

05973 9260

Fax:

05973 92680

Email:

gemeinde@neuenkirchen.de

Webseite:

neuenkirchen.de

Neuenkirchen - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Neuenkirchen muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.neuenkirchen.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Neuenkirchen

Personalausweis abholen in Neuenkirchen

Nach Antragstellung im Bürgerbüro Neuenkirchen ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Neuenkirchen

Das Bürgerbüro Neuenkirchen kann entweder per Telefon (05973 9260) oder per E-Mail (gemeinde@neuenkirchen.de) kontaktiert werden. Webseite: neuenkirchen.de


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