Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Neukirchen / Pleiße

Personalausweis Beantragen in Neukirchen / Pleiße

Personalausweis beantragen oder erneuern in Neukirchen / Pleiße - Sachsen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neukirchen / Pleiße haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Einwohnermeldeamt in Neukirchen / Pleiße beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Neukirchen / Pleiße
Pestalozzistraße 40
08459 Neukirchen / Pleiße
Deutschland

Telefon:

03762 / 952417

Fax:

03762 / 952424

Email:

gemeinde@neukirchen-pleisse.de

Webseite:

neukirchen-pleisse.de

Neukirchen / Pleiße - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Neukirchen / Pleiße muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.neukirchen-pleisse.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Neukirchen / Pleiße

Personalausweis abholen in Neukirchen / Pleiße

Nach Antragstellung im Einwohnermeldeamt in Neukirchen / Pleiße ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Neukirchen / Pleiße

Das Einwohnermeldeamt in Neukirchen / Pleiße kann entweder per Telefon (03762 / 952417) oder per E-Mail (gemeinde@neukirchen-pleisse.de) kontaktiert werden. Webseite: neukirchen-pleisse.de


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