Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Pöhl

Personalausweis Beantragen in Pöhl

Personalausweis beantragen oder erneuern in Pöhl - Sachsen. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Pöhl haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Einwohnermeldeamt in Pöhl beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Sachsen

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Pöhl
Jocketa-Kurze Str. 5
08543 Pöhl
Deutschland

Telefon:

037439740 23

Fax:

037439 740-28

Email:

gemeinde@poehl.de

Webseite:

poehl.de

Pöhl - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Pöhl muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.poehl.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Pöhl

Personalausweis abholen in Pöhl

Nach Antragstellung im Einwohnermeldeamt in Pöhl ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Pöhl

Das Einwohnermeldeamt in Pöhl kann entweder per Telefon (037439740 23) oder per E-Mail (gemeinde@poehl.de) kontaktiert werden. Webseite: poehl.de


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