Personalausweis Beantragen in Schönkirchen |
Personalausweis beantragen oder erneuern in Schönkirchen - Schleswig-Holstein. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schönkirchen haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Gemeindebüro Schönkirchen beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.
Bundesland Schleswig-Holstein Anschrift: Gemeindebüro Schönkirchen Telefon: 04348 / 709 0 Fax: 04348 / 709 640 Email: info@amt-schrevenborn.de Webseite: amt-schrevenborn.de Schönkirchen - Personalausweis Ausweispflicht Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen. Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden. Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Schönkirchen muss persönlich gestellt werden. Gültigkeit des Personalausweises - bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs
Jahre Antragsberechtigte bei Minderjährigen Offizielle Webseite: www.amt-schrevenborn.de
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