Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Schönkirchen

Personalausweis Beantragen in Schönkirchen

Personalausweis beantragen oder erneuern in Schönkirchen - Schleswig-Holstein. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schönkirchen haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Gemeindebüro Schönkirchen beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Gemeindebüro Schönkirchen
Mühlenstraße 48
24232 Schönkirchen
Deutschland

Telefon:

04348 / 709 0

Fax:

04348 / 709 640

Email:

info@amt-schrevenborn.de

Webseite:

amt-schrevenborn.de

Schönkirchen - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Schönkirchen muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.amt-schrevenborn.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Schönkirchen

Personalausweis abholen in Schönkirchen

Nach Antragstellung im Gemeindebüro Schönkirchen ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Schönkirchen

Das Gemeindebüro Schönkirchen kann entweder per Telefon (04348 / 709 0) oder per E-Mail (info@amt-schrevenborn.de) kontaktiert werden. Webseite: amt-schrevenborn.de


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