Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Kaltenkirchen

Personalausweis Beantragen in Kaltenkirchen

Personalausweis beantragen oder erneuern in Kaltenkirchen - Schleswig-Holstein. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Kaltenkirchen haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Einwohnermeldeamt in Kaltenkirchen beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Schleswig-Holstein

Anschrift:

Einwohnermeldeamt in Kaltenkirchen
Holstenstraße 14
24568 Kaltenkirchen
Deutschland

Telefon:

04191/939-444

Fax:

04191/939-100

Email:

daniela.mattai@kaltenkirchen.de

Webseite:

kaltenkirchen.de

Kaltenkirchen - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Kaltenkirchen muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.kaltenkirchen.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Kaltenkirchen

Personalausweis abholen in Kaltenkirchen

Nach Antragstellung im Einwohnermeldeamt in Kaltenkirchen ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Kaltenkirchen

Das Einwohnermeldeamt in Kaltenkirchen kann entweder per Telefon (04191/939-444) oder per E-Mail (daniela.mattai@kaltenkirchen.de) kontaktiert werden. Webseite: kaltenkirchen.de


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