Personalausweis

Personalausweis Beantragen in Hoßkirch

Personalausweis Beantragen in Hoßkirch

Personalausweis beantragen oder erneuern in Hoßkirch - Baden-Württemberg. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz in Hoßkirch haben und deutsche/r Staatsbürger/in sind, können Sie Ihren Personalausweis beim Bürgerbüro in Hoßkirch beantragen. Die Ausstellung eines Personalausweises können nur Sie persönlich beantragen.

Bundesland

Baden-Württemberg

Anschrift:

Bürgerbüro in Hoßkirch
Kirchstraße 2
88374 Hoßkirch
Deutschland

Telefon:

07587 - 631

Fax:

07587 - 1057

Email:

info@gemeinde-hosskirch.de

Webseite:

gemeinde-hosskirch.de

Hoßkirch - Personalausweis

Ausweispflicht

Jeder Bundesbürger ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Ab 16 Jahren kann der Personalausweis eigenständig beantragt werden.

Der Antrag auf Ausstellung eines neuen Personalausweises in Hoßkirch muss persönlich gestellt werden.

Gültigkeit des Personalausweises

- bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben: sechs Jahre

- danach: zehn Jahre

Vorläufiger Personalausweis:

- höchstens 3 Monate

Antragsberechtigte bei Minderjährigen

Offizielle Webseite: www.gemeinde-hosskirch.de

Weitere Informationen zum Personalausweis in Hoßkirch

Personalausweis abholen in Hoßkirch

Nach Antragstellung im Bürgerbüro in Hoßkirch ist Ihr Personalausweis nach ca. 2-4 Wochen verfügbar.

In Ausnahmesituationen können Sie auch einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Weitere Informationen zum Personalausweis in Hoßkirch

Das Bürgerbüro in Hoßkirch kann entweder per Telefon (07587 - 631) oder per E-Mail (info@gemeinde-hosskirch.de) kontaktiert werden. Webseite: gemeinde-hosskirch.de


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