Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kaisheim

Wohngeld Beantragen in Kaisheim

Sie möchten in Kaisheim Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kaisheim ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Kaisheim Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Kaisheim
Münsterplatz 5
86687 Kaisheim
Deutschland

Telefon:

09099 9660-12

Fax:

09099 9660-712

Email:

sekretariat@kaisheim.de

Webseite:

kaisheim.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Kaisheim - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kaisheim

Kaisheim - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kaisheim Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Kaisheim beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kaisheim selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Kaisheim kann entweder per Telefon (09099 9660-12) oder per E-Mail (sekretariat@kaisheim.de) kontaktiert werden. Webseite: kaisheim.de



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