Wohngeld Beantragen in Neumarkt in der Oberpfalz (Stadtverwaltung) |
Sie möchten in Neumarkt in der Oberpfalz (Stadtverwaltung) Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neumarkt in der Oberpfalz (Stadtverwaltung) ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Stadtverwaltung Neumarkt in der Oberpfalz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
Bundesland Bayern Anschrift: Stadtverwaltung Neumarkt in der Oberpfalz Telefon: 09181/255-222 Fax: 09181/255-233 Email: georg.zeltner@neumarkt.de Webseite: neumarkt.de Wohngeldstelle - Stadtverwaltung Neumarkt in der Oberpfalz - Bayern Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Folgende Personen können Wohngeld beantragen: - Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers Höhe Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete. Öffnungszeiten Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.
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