Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Pyrbaum

Wohngeld Beantragen in Pyrbaum

Sie möchten in Pyrbaum Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Pyrbaum ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Pyrbaum Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Pyrbaum
Marktplatz 1
90602 Pyrbaum
Deutschland

Telefon:

0 91 80 / 94 05 - 0

Fax:

0 91 80 / 94 05 - 25

Email:

info@pyrbaum.de

Webseite:

pyrbaum.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Pyrbaum - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Pyrbaum

Pyrbaum - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Pyrbaum Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Pyrbaum beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Pyrbaum selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Pyrbaum kann entweder per Telefon (0 91 80 / 94 05 - 0) oder per E-Mail (info@pyrbaum.de) kontaktiert werden. Webseite: pyrbaum.de



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