Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Sünching

Wohngeld Beantragen in Sünching

Sie möchten in Sünching Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Sünching ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Sünching Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Sünching
Schulstr. 26
93104 Sünching
Deutschland

Telefon:

09480/9380-13

Fax:

09480/9380-20

Email:

vg.suenching@realrgb.de

Webseite:

realrgb.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Sünching - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Sünching

Sünching - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Sünching Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Sünching beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Sünching selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Sünching kann entweder per Telefon (09480/9380-13) oder per E-Mail (vg.suenching@realrgb.de) kontaktiert werden. Webseite: realrgb.de



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