Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schwaig

Wohngeld Beantragen in Schwaig

Sie möchten in Schwaig Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schwaig ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Schwaig Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Schwaig
Gartenstraße 1
90571 Schwaig
Deutschland

Telefon:

0911 / 500 99-0

Fax:

0911 / 500 99-55

Email:

info@schwaig.de

Webseite:

schwaig.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Schwaig - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schwaig

Schwaig - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schwaig Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Schwaig beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schwaig selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Schwaig kann entweder per Telefon (0911 / 500 99-0) oder per E-Mail (info@schwaig.de) kontaktiert werden. Webseite: schwaig.de



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