Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Lauf an der Pegnitz - Landratsamt

Wohngeld Beantragen in Lauf an der Pegnitz - Landratsamt

Sie möchten in Lauf an der Pegnitz - Landratsamt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Lauf an der Pegnitz - Landratsamt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Landratsamt Nürnberger Land - Bürgeramt in Lauf an der Pegnitz Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Landratsamt Nürnberger Land - Bürgeramt in Lauf an der Pegnitz
Waldluststraße 1
91207 Lauf an der Pegnitz
Deutschland

Telefon:

0 91 23 / 950 - 0

Fax:

0 91 23 / 950 - 8009

Email:

info@nuernberger-land.de

Webseite:

nuernberger-land.de

Wohngeldstelle - Landratsamt Nürnberger Land - Bürgeramt in Lauf an der Pegnitz - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Lauf an der Pegnitz - Landratsamt

Lauf an der Pegnitz - Landratsamt - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Lauf an der Pegnitz - Landratsamt Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Landratsamt Nürnberger Land - Bürgeramt in Lauf an der Pegnitz beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Lauf an der Pegnitz - Landratsamt selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Landratsamt Nürnberger Land - Bürgeramt in Lauf an der Pegnitz kann entweder per Telefon (0 91 23 / 950 - 0) oder per E-Mail (info@nuernberger-land.de) kontaktiert werden. Webseite: nuernberger-land.de



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