Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schnelldorf

Wohngeld Beantragen in Schnelldorf

Sie möchten in Schnelldorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schnelldorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Schnelldorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgeramt in Schnelldorf
Rothenburger Str. 13
91625 Schnelldorf
Deutschland

Telefon:

07950/9801-20

Fax:

07950/712

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Schnelldorf - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schnelldorf

Schnelldorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schnelldorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Schnelldorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schnelldorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Schnelldorf kann entweder per Telefon (07950/9801-20) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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