Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Neuötting

Wohngeld Beantragen in Neuötting

Sie möchten in Neuötting Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neuötting ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Neuötting Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgeramt in Neuötting
Ludwigstraße 62
84524 Neuötting
Deutschland

Telefon:

08671 / 9980 - 0

Fax:

08671 / 9980 - 38

Email:

rathaus@neuoetting.de

Webseite:

neuoetting.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Neuötting - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Neuötting

Neuötting - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Neuötting Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Neuötting beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Neuötting selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Neuötting kann entweder per Telefon (08671 / 9980 - 0) oder per E-Mail (rathaus@neuoetting.de) kontaktiert werden. Webseite: neuoetting.de



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