Wohngeld Beantragen in Weilheim in Oberbayern - Landratsamt |
Sie möchten in Weilheim in Oberbayern - Landratsamt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Weilheim in Oberbayern - Landratsamt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Landratsamt Weilheim-Schongau - Bürgeramt in Weilheim in Oberbayern Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
Bundesland Bayern Anschrift: Landratsamt Weilheim-Schongau - Bürgeramt in Weilheim in Oberbayern Telefon: 0881/681-0 Fax: 0881/681-2353 Email: poststelle@lra-wm.de Webseite: lra-wm.de Wohngeldstelle - Landratsamt Weilheim-Schongau - Bürgeramt in Weilheim in Oberbayern - Bayern Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Folgende Personen können Wohngeld beantragen: - Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers Höhe Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete. Öffnungszeiten Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.
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