Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Neustadt an der Aisch

Wohngeld Beantragen in Neustadt an der Aisch

Sie möchten in Neustadt an der Aisch Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neustadt an der Aisch ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Neustadt an der Aisch Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Neustadt an der Aisch
Würzburger Str. 33
91413 Neustadt an der Aisch
Deutschland

Telefon:

0 91 61- 6 66 -36

Fax:

0 91 61- 6 07 93

Email:

info@neustadt-aisch.de

Webseite:

neustadt-aisch.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Neustadt an der Aisch - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Neustadt an der Aisch

Neustadt an der Aisch - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Neustadt an der Aisch Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Neustadt an der Aisch beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Neustadt an der Aisch selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Neustadt an der Aisch kann entweder per Telefon (0 91 61- 6 66 -36) oder per E-Mail (info@neustadt-aisch.de) kontaktiert werden. Webseite: neustadt-aisch.de



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