Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Polling

Wohngeld Beantragen in Polling

Sie möchten in Polling Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Polling ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Polling Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Polling
Kirchplatz 11
82398 Polling
Deutschland

Telefon:

0881/9390-12

Fax:

0881-7354

Email:

Gemeindeverwaltung@polling.de

Webseite:

www.polling.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Polling - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Polling

Polling - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Polling Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Polling beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Polling selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Polling kann entweder per Telefon (0881/9390-12) oder per E-Mail (Gemeindeverwaltung@polling.de) kontaktiert werden. Webseite: www.polling.de



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