Wohngeld Beantragen in Pfarrkirchen - Landratsamt |
Sie möchten in Pfarrkirchen - Landratsamt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Pfarrkirchen - Landratsamt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
Bundesland Bayern Anschrift: Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen Telefon: 08561/20-300 Fax: Email: landratsamt@rottal-inn.de Webseite: rottal-inn.de Wohngeldstelle - Landratsamt Rottal-Inn - Bürgeramt in Pfarrkirchen - Bayern Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Folgende Personen können Wohngeld beantragen: - Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers Höhe Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete. Öffnungszeiten Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.
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