Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rosenheim

Wohngeld Beantragen in Rosenheim

Sie möchten in Rosenheim Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rosenheim ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Rosenheim Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Rosenheim
Königstr. 15
83022 Rosenheim
Deutschland

Telefon:

08031/36 - 1361

Fax:

08031/36 - 2061

Email:

einwohneramt@rosenheim.de

Webseite:

rosenheim.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Rosenheim - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rosenheim

Rosenheim - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rosenheim Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Rosenheim beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rosenheim selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Rosenheim kann entweder per Telefon (08031/36 - 1361) oder per E-Mail (einwohneramt@rosenheim.de) kontaktiert werden. Webseite: rosenheim.de



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