Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Neustadt an der Waldnaab (Verwaltung)

Wohngeld Beantragen in Neustadt an der Waldnaab (Verwaltung)

Sie möchten in Neustadt an der Waldnaab (Verwaltung) Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neustadt an der Waldnaab (Verwaltung) ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt an der Waldnaa in Neustadt an der Waldnaab Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt an der Waldnaa in Neustadt an der Waldnaab
Freyung 17
92660 Neustadt an der Waldnaab
Deutschland

Telefon:

09602 / 9430-11

Fax:

09602 9430-45

Email:

poststelle@vgem-new.bayern.de

Webseite:

new.bayern.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt an der Waldnaa in Neustadt an der Waldnaab - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Neustadt an der Waldnaab (Verwaltung)

Neustadt an der Waldnaab (Verwaltung) - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Neustadt an der Waldnaab (Verwaltung) Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt an der Waldnaa in Neustadt an der Waldnaab beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Neustadt an der Waldnaab (Verwaltung) selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Neustadt an der Waldnaa in Neustadt an der Waldnaab kann entweder per Telefon (09602 / 9430-11) oder per E-Mail (poststelle@vgem-new.bayern.de) kontaktiert werden. Webseite: new.bayern.de



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