Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rohrdorf

Wohngeld Beantragen in Rohrdorf

Sie möchten in Rohrdorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rohrdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Rohrdorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Rohrdorf
St.-Jakobus-Platz 2
83101 Rohrdorf
Deutschland

Telefon:

08032- 9564-0

Fax:

08032- 9564-50

Email:

info@rohrdorf.de

Webseite:

rohrdorf.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Rohrdorf - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rohrdorf

Rohrdorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rohrdorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Rohrdorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rohrdorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Rohrdorf kann entweder per Telefon (08032- 9564-0) oder per E-Mail (info@rohrdorf.de) kontaktiert werden. Webseite: rohrdorf.de



Andere Dienstleistungen