Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rottenbuch

Wohngeld Beantragen in Rottenbuch

Sie möchten in Rottenbuch Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rottenbuch ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Rottenbuch Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Rottenbuch
Klosterhof 36
82401 Rottenbuch
Deutschland

Telefon:

08867 9110-10

Fax:

08867 9110-30

Email:

info@rottenbuch.de

Webseite:

rottenbuch.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Rottenbuch - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rottenbuch

Rottenbuch - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rottenbuch Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Rottenbuch beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rottenbuch selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Rottenbuch kann entweder per Telefon (08867 9110-10) oder per E-Mail (info@rottenbuch.de) kontaktiert werden. Webseite: rottenbuch.de



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