Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Fellheim

Wohngeld Beantragen in Fellheim

Sie möchten in Fellheim Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Fellheim ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Fellheim Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Fellheim
Memminger Str. 44
87748 Fellheim
Deutschland

Telefon:

08335/217

Fax:

08335/1409

Email:

fellheim@vg-boos.de

Webseite:

boos.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Fellheim - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Fellheim

Fellheim - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Fellheim Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Fellheim beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Fellheim selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Fellheim kann entweder per Telefon (08335/217) oder per E-Mail (fellheim@vg-boos.de) kontaktiert werden. Webseite: boos.de



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