Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Jachenau

Wohngeld Beantragen in Jachenau

Sie möchten in Jachenau Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Jachenau ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Jachenau Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Jachenau
Dorf 51 1/2
83676 Jachenau
Deutschland

Telefon:

08043 / 368

Fax:

08043 / 413

Email:

gemeinde@jachenau.de

Webseite:

jachenau.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Jachenau - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Jachenau

Jachenau - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Jachenau Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Jachenau beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Jachenau selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Jachenau kann entweder per Telefon (08043 / 368) oder per E-Mail (gemeinde@jachenau.de) kontaktiert werden. Webseite: jachenau.de



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