Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kitzingen - Landratsamt

Wohngeld Beantragen in Kitzingen - Landratsamt

Sie möchten in Kitzingen - Landratsamt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kitzingen - Landratsamt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Landratsamt Kitzingen - Bürgeramt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Landratsamt Kitzingen - Bürgeramt
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
Deutschland

Telefon:

09321 928-0

Fax:

09321 928-9999

Email:

lra@kitzingen.de

Webseite:

www.kitzingen.de

Wohngeldstelle - Landratsamt Kitzingen - Bürgeramt - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kitzingen - Landratsamt

Kitzingen - Landratsamt - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kitzingen - Landratsamt Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Landratsamt Kitzingen - Bürgeramt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kitzingen - Landratsamt selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Landratsamt Kitzingen - Bürgeramt kann entweder per Telefon (09321 928-0) oder per E-Mail (lra@kitzingen.de) kontaktiert werden. Webseite: www.kitzingen.de



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