Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Garmisch-Partenkirchen - Landratsamt

Wohngeld Beantragen in Garmisch-Partenkirchen - Landratsamt

Sie möchten in Garmisch-Partenkirchen - Landratsamt Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Garmisch-Partenkirchen - Landratsamt ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Bürgeramt Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Bürgeramt
Olympiastr. 10
82467 Garmisch-Partenkirchen
Deutschland

Telefon:

08821 / 751-1

Fax:

08821 / 751-380

Email:

mail@LRA-GAP.de

Webseite:

LRA-GAP.de

Wohngeldstelle - Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Bürgeramt - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Garmisch-Partenkirchen - Landratsamt

Garmisch-Partenkirchen - Landratsamt - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Garmisch-Partenkirchen - Landratsamt Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Bürgeramt beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Garmisch-Partenkirchen - Landratsamt selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Landratsamt Garmisch-Partenkirchen - Bürgeramt kann entweder per Telefon (08821 / 751-1) oder per E-Mail (mail@LRA-GAP.de) kontaktiert werden. Webseite: LRA-GAP.de



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