Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Gerbrunn

Wohngeld Beantragen in Gerbrunn

Sie möchten in Gerbrunn Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Gerbrunn ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Gerbrunn Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Gerbrunn
Rathausplatz 3
97218 Gerbrunn
Deutschland

Telefon:

0931/70 280 121

Fax:

0931/70 280 199

Email:

info@gerbrunn.de

Webseite:

gerbrunn.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Gerbrunn - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Gerbrunn

Gerbrunn - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Gerbrunn Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Gerbrunn beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Gerbrunn selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Gerbrunn kann entweder per Telefon (0931/70 280 121) oder per E-Mail (info@gerbrunn.de) kontaktiert werden. Webseite: gerbrunn.de



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