Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Obernzell

Wohngeld Beantragen in Obernzell

Sie möchten in Obernzell Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Obernzell ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Obernzell Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Obernzell
Marktplatz 42
94130 Obernzell
Deutschland

Telefon:

08591/9116-104

Fax:

08591/9116-150

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Obernzell - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Obernzell

Obernzell - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Obernzell Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Obernzell beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Obernzell selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Obernzell kann entweder per Telefon (08591/9116-104) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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