Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Ebersdorf

Wohngeld Beantragen in Ebersdorf

Sie möchten in Ebersdorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Ebersdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Ebersdorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Ebersdorf
Raiffeisenstr. 1
96237 Ebersdorf
Deutschland

Telefon:

09562/385-0

Fax:

09562/385-209

Email:

info@ebersdorf.de

Webseite:

ebersdorf.de

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Ebersdorf - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Ebersdorf

Ebersdorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Ebersdorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Ebersdorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Ebersdorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Ebersdorf kann entweder per Telefon (09562/385-0) oder per E-Mail (info@ebersdorf.de) kontaktiert werden. Webseite: ebersdorf.de



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