Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Seßlach

Wohngeld Beantragen in Seßlach

Sie möchten in Seßlach Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Seßlach ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Seßlach Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Bayern

Anschrift:

Bürgerbüro in Seßlach
Marktplatz 98
96145 Seßlach
Deutschland

Telefon:

0 95 69 / 92 25 23

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Seßlach - Bayern

Wohngeld ist ein von dem Land Bayern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Seßlach

Seßlach - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Seßlach Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Seßlach beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Seßlach selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Seßlach kann entweder per Telefon (0 95 69 / 92 25 23) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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