Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Nennhausen

Wohngeld Beantragen in Nennhausen

Sie möchten in Nennhausen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Nennhausen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Nennhausen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Bürgeramt in Nennhausen
Fouqué Platz 3
14715 Nennhausen
Deutschland

Telefon:

033878-6490

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Nennhausen - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Nennhausen

Nennhausen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Nennhausen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Nennhausen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Nennhausen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Nennhausen kann entweder per Telefon (033878-6490) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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