Wohngeld Beantragen in Neuruppin |
Sie möchten in Neuruppin Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Neuruppin ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin - Bürgeramt in Neuruppin Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.
Bundesland Brandenburg Anschrift: Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin - Bürgeramt in Neuruppin Telefon: 03391/688-0 Fax: 03391/32 39 Email: kreisverwaltung@o-p-r.de Webseite: o-p-r.de Wohngeldstelle - Kreisverwaltung Ostprignitz-Ruppin - Bürgeramt in Neuruppin - Brandenburg Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Folgende Personen können Wohngeld beantragen: - Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers Höhe Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete. Öffnungszeiten Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.
|