Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Eberswalde

Wohngeld Beantragen in Eberswalde

Sie möchten in Eberswalde Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Eberswalde ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Eberswalde Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Bürgeramt in Eberswalde
Breite Straße 41 - 44
16225 Eberswalde
Deutschland

Telefon:

03334/64-151

Fax:

03334/64-159

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Eberswalde - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Eberswalde

Eberswalde - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Eberswalde Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Eberswalde beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Eberswalde selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Eberswalde kann entweder per Telefon (03334/64-151) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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