Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Schönborn

Wohngeld Beantragen in Schönborn

Sie möchten in Schönborn Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Schönborn ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Schönborn Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Bürgeramt in Schönborn
Kindergartenstr. 2a
03253 Schönborn
Deutschland

Telefon:

035326-98110

Fax:

035326-98139

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Schönborn - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Schönborn

Schönborn - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Schönborn Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Schönborn beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Schönborn selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Schönborn kann entweder per Telefon (035326-98110) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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