Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Kolkwitz

Wohngeld Beantragen in Kolkwitz

Sie möchten in Kolkwitz Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Kolkwitz ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Landkreis Spree-Neiße Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Landkreis Spree-Neiße
Heinrich-Heine-Straße 1
03149 Forst (Lausitz)/Baršć (Łužyca)
Deutschland

Telefon:

03562 986- 15057

Fax:

Email:

sozialamt@lkspn.de

Webseite:

www.lkspn.de/buergerservice/dienstleistungen/156-wohngeld.html

Wohngeldstelle - Landkreis Spree-Neiße - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Kolkwitz

Kolkwitz - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Kolkwitz Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Landkreis Spree-Neiße beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Kolkwitz selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Landkreis Spree-Neiße kann entweder per Telefon (03562 986- 15057) oder per E-Mail (sozialamt@lkspn.de) kontaktiert werden. Webseite: www.lkspn.de/buergerservice/dienstleistungen/156-wohngeld.html



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