Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Cottbus

Wohngeld Beantragen in Cottbus

Sie möchten in Cottbus Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Cottbus ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Stadtverwaltung Cottbus Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Stadtverwaltung Cottbus
Karl-Marx-Straße 67
03044 Cottbus
Deutschland

Telefon:

0355 6124421

Fax:

Email:

wohngeldstelle@cottbus.de

Webseite:

www.cottbus.de

Wohngeldstelle - Stadtverwaltung Cottbus - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Cottbus

Cottbus - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Cottbus Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Stadtverwaltung Cottbus beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Cottbus selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Stadtverwaltung Cottbus kann entweder per Telefon (0355 6124421) oder per E-Mail (wohngeldstelle@cottbus.de) kontaktiert werden. Webseite: www.cottbus.de



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