Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rückersdorf

Wohngeld Beantragen in Rückersdorf

Sie möchten in Rückersdorf Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rückersdorf ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Gemeindebüro in Rückersdorf Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Brandenburg

Anschrift:

Gemeindebüro in Rückersdorf
Bahnhofstraße 20
03238 Rückersdorf
Deutschland

Telefon:

035325-449

Fax:

035325-18972

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Gemeindebüro in Rückersdorf - Brandenburg

Wohngeld ist ein von dem Land Brandenburg und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rückersdorf

Rückersdorf - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rückersdorf Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Gemeindebüro in Rückersdorf beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rückersdorf selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Gemeindebüro in Rückersdorf kann entweder per Telefon (035325-449) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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