Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Rechlin

Wohngeld Beantragen in Rechlin

Sie möchten in Rechlin Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Rechlin ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgerbüro in Rechlin Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Bürgerbüro in Rechlin
Müritzstr. 51
17248 Rechlin
Deutschland

Telefon:

039823-255-0

Fax:

Email:

Webseite:

Wohngeldstelle - Bürgerbüro in Rechlin - Mecklenburg-Vorpommern

Wohngeld ist ein von dem Land Mecklenburg-Vorpommern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Rechlin

Rechlin - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Rechlin Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgerbüro in Rechlin beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Rechlin selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgerbüro in Rechlin kann entweder per Telefon (039823-255-0) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite:



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