Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Mirow

Wohngeld Beantragen in Mirow

Sie möchten in Mirow Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Mirow ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Meldeamt in Mirow Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Meldeamt in Mirow
Rudolf-Breitscheid-Straße 24
17252 Mirow
Deutschland

Telefon:

039833-28028

Fax:

Email:

Webseite:

amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de

Wohngeldstelle - Meldeamt in Mirow - Mecklenburg-Vorpommern

Wohngeld ist ein von dem Land Mecklenburg-Vorpommern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Mirow

Mirow - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Mirow Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Meldeamt in Mirow beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Mirow selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Meldeamt in Mirow kann entweder per Telefon (039833-28028) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite: amt-mecklenburgische-kleinseenplatte.de



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