Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Grimmen

Wohngeld Beantragen in Grimmen

Sie möchten in Grimmen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Grimmen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Meldeamt in Grimmen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Meldeamt in Grimmen
Markt 1
18507 Grimmen
Deutschland

Telefon:

038326-47-238

Fax:

038326-47-255

Email:

info@grimmen.de

Webseite:

grimmen.de

Wohngeldstelle - Meldeamt in Grimmen - Mecklenburg-Vorpommern

Wohngeld ist ein von dem Land Mecklenburg-Vorpommern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Grimmen

Grimmen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Grimmen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Meldeamt in Grimmen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Grimmen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Meldeamt in Grimmen kann entweder per Telefon (038326-47-238) oder per E-Mail (info@grimmen.de) kontaktiert werden. Webseite: grimmen.de



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