Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Barth

Wohngeld Beantragen in Barth

Sie möchten in Barth Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Barth ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Barth Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Mecklenburg-Vorpommern

Anschrift:

Bürgeramt in Barth
Teergang 2
18356 Barth
Deutschland

Telefon:

038231-37130

Fax:

038231 - 37-154

Email:

huebner@amt-barth.de

Webseite:

amt-barth.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Barth - Mecklenburg-Vorpommern

Wohngeld ist ein von dem Land Mecklenburg-Vorpommern und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Barth

Barth - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Barth Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Barth beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Barth selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Barth kann entweder per Telefon (038231-37130) oder per E-Mail (huebner@amt-barth.de) kontaktiert werden. Webseite: amt-barth.de



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