Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Vechelde

Wohngeld Beantragen in Vechelde

Sie möchten in Vechelde Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Vechelde ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Vechelde Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Vechelde
Hildesheimer Straße 85
38159 Vechelde
Deutschland

Telefon:

05302 802-238

Fax:

Email:

info@vechelde.de

Webseite:

vechelde.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Vechelde - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Vechelde

Vechelde - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Vechelde Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Vechelde beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Vechelde selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Vechelde kann entweder per Telefon (05302 802-238) oder per E-Mail (info@vechelde.de) kontaktiert werden. Webseite: vechelde.de



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