Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Obernkirchen

Wohngeld Beantragen in Obernkirchen

Sie möchten in Obernkirchen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Obernkirchen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Obernkirchen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Obernkirchen
Marktplatz 4
31683 Obernkirchen
Deutschland

Telefon:

0 57 24/ 3 95-23

Fax:

Email:

Webseite:

obernkirchen.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Obernkirchen - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Obernkirchen

Obernkirchen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Obernkirchen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Obernkirchen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Obernkirchen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Obernkirchen kann entweder per Telefon (0 57 24/ 3 95-23) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite: obernkirchen.de



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