Wohngeld

Wohngeld Beantragen in Sittensen

Wohngeld Beantragen in Sittensen

Sie möchten in Sittensen Wohngeld beantragen? Alle Bürger deutscher Staatsangehörigkeit mit nur geringen Einkünften, die in Sittensen ihren Hauptwohnsitz haben, können zur Senkung der Unterkunftskosten beim Bürgeramt in Sittensen Wohngeld beantragen. Um Wartezeiten zu vermeiden, können Sie telefonisch oder online einen Termin vereinbaren.

Bundesland

Niedersachsen

Anschrift:

Bürgeramt in Sittensen
Am Markt 11
27419 Sittensen
Deutschland

Telefon:

04282-9300 41

Fax:

Email:

Webseite:

sittensen.de

Wohngeldstelle - Bürgeramt in Sittensen - Niedersachsen

Wohngeld ist ein von dem Land Niedersachsen und Bund jeweils zur Hälfte getragener Zuschuss zu den Wohnkosten.

Folgende Personen können Wohngeld beantragen:

- Untermieter oder Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers
- Bewohner von Heimen im Sinne des Heimgesetzes
- Inhaber eines mietähnlichen Dauerwohnrechts
- Eigentümer, die Wohnraum im eigenen Mehrfamilienhaus bewohnen
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stiftswohnung

Höhe

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld erhalten können, hängt unter anderem ab von der Höhe des Gesamteinkommens, der Zahl der Haushaltsmitglieder und der Höhe der Belastungen bzw. Miete.

Öffnungszeiten

Für die Öffnungszeiten besuchen Sie bitte die offizielle Webseite des Bürgerbüros.

 

Antrag auf Wohngeld – (Mietzuschuss) in Sittensen

Sittensen - Antragstellung Wohngeld

Bürger, die in Sittensen Ihren Wohnsitz haben, können Wohngeld (Mietzuschuss) beim Bürgeramt in Sittensen beantragen.

Formulare

Einen entsprechenden Antrag (Formulare) können Sie bei der Wohngeldstelle einreichen, wo auch weitere Auskünfte erteilt werden.

Um Wohngeld zu bekommen, müssen Sie als Wohnungsinhaber den Wohnraum in Sittensen selbst bewohnen und die Miete dafür aufbringen.

 

Bürgeramt in Sittensen kann entweder per Telefon (04282-9300 41) oder per E-Mail () kontaktiert werden. Webseite: sittensen.de



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